Kosten & AGB
Wichtig: Die Praxis ist eine sogenannte private Praxis ausserhalb der Grundversicherung. da die Grundversicherung deutliche Nachteile hat (z.B. zu wenig Zeit für psychotherapeutische Übungen oder auch für Expositionstherapien, was aber meistens sehr wichtig ist).
Die Psychotherapie-Leistungen sind durch entsprechende Zusatzversicherungen in der Regel anerkannt. Die private Praxis hat also seine guten Gründe und gewisse Vorteile (siehe ganz unten)
Honorar: Die Honorartarif richtet sich nach den üblichen Psychotherapietarifen (50 Min. = CHF 155.--, inkl. 10 Min. Vor- und Nachbereitung = insgesamt 60 Min.)
Weiteres zu Kosten, ganz unten.
Vorteile einer privaten Praxis:
Die private Praxis hat verschiedene Vorteile:
- Genügend Zeit für wirksame Übungen und sogenannte Expositionstherapien in den Sitzungen, was in der Grundversicherung zeitlich häufig nicht möglich ist. Dafür ist in der Regel das Sitzungsintervall alle zwei Wochen statt wöchentlich.
- Keine "Fliessband-Therapie": Ich brauche als Psychotherapeut nicht "wie am Fliessband" die KlientInnen zu "behandeln". In der Privatpraxis habe ich maximal 4 KlientInnen pro Tag statt wie üblich in der Grundversicherung mit 6 bis 8 KlientInnen pro Tag. Damit verzichte ich auf einen möglichst hohen Umsatz und beachte eine informelle Regel, welche viele sehr berufserfahrene PsychotherapeutInnen anerkennen. Selbstredend kommt dies Ihnen und Ihrer Psychotherapie zu Gute, was sich natürlich auf die Therapieergebnisse auswirkt.
- Keine involvierten Drittinstanzen: Als Selbstbezahlende/r braucht es keine weitere zu involvierende Drittpersonen oder dritte "Instanzen". Sie sind völlig unabhängig und frei zu mir in die Sitzungen zu kommen. Es ist nur eine Sache zwischen Ihnen und mir.
- Easy & simple: Der Zugang zur Psychotherapie ist also einfacher als die bürokratische Grundversicherung: Sie brauchen nicht Ihren Hausarzt/-ärztin um eine Anordnung für Psychotherapie zu bitten. Manchmal wird schon durch diesen Schritt einige Bürokratie ausgelöst (nicht alle Fachärzte dürfen Psychotherapie anordnen, Nichtbenutzen des "offiziellen" Anordnungsformulars, was zusätzliche Krankenkassen-Berichte auslöst, falsche Datumsangaben auf den Anordnungen, wobei das Datum entscheidend ist, ab wann die Psychotherapie von der Grundversicherung bezahlt wird etc.)
- Sie sind unabhängig: Sie brauchen nicht mit Ihrer Hausärztin / Hausarzt Ihre psychischen Beschwerden zu besprechen, wenn Sie dies nicht möchten. Sie sind nicht abhängig von Ihrem Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin bezüglich seiner/ihrer Meinung betreffend Psychotherapie-Aufnahme.
- Keine komplizierte, bürokratische Fallbeurteilung für die Fortsetzung der Therapie wie in der Grundversicherung.....
a) mit einem ausführlichen Psychotherapeuten-Bericht,
b) mit einer Sitzung bei einer/m Ihnen unbekannten PsychiaterIn für die Fallbeurteilung
c) der/die PsychiaterIn muss dann ebenfalls eine Fallbeurteilung über Sie schreiben
c) der Hausarzt muss zusätzlich einen Fortsetzungsantrag an die Krankenkasse stellen und die beiden Berichte von PsychiaterIn sowie PsychotherapeutIn zusammen einreichen zu Handen des Vertrauensarztes Ihrer Krankenkasse.
d) der Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse muss dann entscheiden, ob und wie (Sitzungfrequenz, Dauer etc.) Sie die Psychotherapie fortsetzen dürfen. Aufgrund dieser bürokratischen Kompliziertheit kann es zu zeitlichen Verzögerungen bis zum Bescheid kommen. Manchmal bekommen nur die Hausärzte oder PsychiaterInnen Bescheid, jedoch nicht die PsychotherapeutInnen.
- Keine zwingende Vorschriften und Vorgaben für Sie: Die Vertrauensärzte der Krankenkassen sind tatsächlich befugt, Ihnen als KlientIn oder mir als Psychotherapeut Vorgaben für die Psychotherapie in der Grundversicherung zu machen (z.B. Medikamenteneinnahme, wie häufig und wie lange Sie in die Psychotherapie kommen dürfen etc.). Dies passiert in der Zusatzversicherung / Privatpraxis nicht.
- Die Krankenkasse erhält viel weniger Daten - das ist gut für Ihren Datenschutz. Und es kann auch weitere Vorteile haben (z.B. im Versicherungsbereich).
- Deutlich bessere Qualifikation, da durch weniger Bürokratieaufwand viel mehr Zeit und Engagement für Weiterbildungen möglich ist. Dies ist bei mir so und es existieren Untersuchungen, dass dies auch bei anderen PsychotherapeutInnen so ist. Wenn man keine Zeit mehr hat, macht man nicht noch viel Weiterbildungen.
- Als Psychotherapeut in der Zusatzversicherung besteht eine deutlich grössere Methodenauswahl im Vergleich zur Grundversicherung. Im Zusatzversicherungsbereich bestehen deutlich weniger Einschränkungen bei psychotherapeutischen Übungen / Interventionen und auch genügend Zeit hierfür, um ihre Anliegen zu verwirklichen
- Bessere Therapieergebnisse durch weniger Bürokratiestress: Da deutlich geringeres Stressniveau für PsychotherapeutInnen am Arbeitsplatz, was sich oft positiv auf Therapiergebnisse auswirkt.
- Mögliche ruinösen Geldrückforderungen in der Grundversicherung: Bei den aktuellen und wohl langjährigen Tarifstreitigkeiten sind ruinöse Geldforderungen an PsychotherapeutInnen möglich: PsychotherapeutInnen müssen über Jahre einen nicht unerheblichen Anteil von ihrem Umsatz (nicht vom Gewinn) zurückzahlen, falls irgendwann der definitiv ausgehandelte Tarif tiefer ist als der aktuelle provisorische Tarif ist. Das können bei einem 100%-Pensum hundertausende Franken werden über einige Jahre. Mit der Konsequenz, dass verschiedene Praxisinhaberinnen und -inhaber in finanzielle Nöte geraten und ihre Tätigkeit nicht mehr fortsetzen könnten, warnt Santésuisse (www.handelszeitung.ch, Abruf am 16.12.24). Solche Absurditäten sind im Zusatzversicherungsbereich nicht möglich und auch das ist sehr Stress-entlastend betreffend den Rahmenbedingungen Ihrer Psychotherapie.
- Geringere Wartezeiten in der Zusatzversicherung als in der Grundversicherung
- Im Zusatzversicherungsbereich gibt es keine Franchise wie in der Grundversicherung, die Zusatzversicherung übernimmt einen Kostenanteil ab erster Sitzung (vorher Zusatzversicherung bitte schriftlich anfragen). Dies ist also ein Vorteil, vor allem bei hohen Franchisen (z.B. bis CHF 2500.--)
Kosten und AGB
Der Honorartarif beträgt CHF 155.-- für 50 Min. (inkl. 10 Min. Vor- und Nachbereitung = insgesamt 60 Min.). Der Tarif von CHF 155.-- für 50 Min. gilt für Sitzungen, Telefonate, Berichte, Mails sowohl für Psychotherapie, Coaching, Laufbahnberatung etc. und wird in 5 Minuten-Einheiten abgerechnet (CHF 15.50).
Betreffend Psychotherapie:
Die private Praxis arbeitet ausschliesslich im Zusatzversicherungsbereich: Ich darf sagen, dass ich im Psychotherapiebereich sehr gut qualifiziert bin. Dies wiederum heisst, dass eine gute Zusatzversicherung mit freier Therapeutenwahl in der Regel die Kosten bzw. einen Teil der Psychotherapie-Kosten decken wird. Die freie Therapeutenwahl ist in der Psychotherapie sehr wichtig für den Therapieerfolg, weil die "Chemie" zwischen KlientInnen und PsychotherapeutIn passen muss. Eine schlechte Zusatzversicherung wird hingegen Ihre freie Therapeutenwahl möglichst einschränken.
Natürlich können Sie auf Wunsch auch die Therapie als Selbstzahler in Anspruch nehmen und sind so komplett unabhängig von Versicherungen oder einem minimalem Datenaustausch mit Zusatzversicherungen.
Bitte fragen Sie Ihre Zusatzversicherung vor dem Ersttermin betreffend Kostenübernahme an und lassen Sie sich die Auskunft unbedingt schriftlich geben, z.B. per Mail / Brief seitens Zusatzversicherung: Nur schriftlich ist verbindlich.
Als eidg. anerkannter Psychotherapeut FSP stehe seit 2015 auf der Liste der Santésuisse im Zusatzversicherungsbereich und besitze die kantonale Praxisbewilligung für Psychotherapie im Kanton Zürich. Die Zulassung zur Grundversicherung habe ich im Kanton Zürich explizit nicht beantragt, damit die Zusatzversicherungen ihren Kostenanteil übernehmen können.
Eine Übersicht bezüglich Zusatzversicherungen und ihren Leistungen (alle Angaben ohne Gewähr):
https://www.psychotherapie-bsbl.ch/zusatzversicherungen/
Die AGB sind unter anderem auch in den Datenschutzformularen festgehalten (siehe Reiter auf dieser Webseite). Bei Ihrer Kontaktaufnahme per Mail werden Ihnen das Anmeldeformular, Datenschutzformulare, die Honorartarife etc. zugestellt.
Bei geringem Einkommen sind Sozialtarife bezüglich Honorar nach Absprache möglich, es besteht hierfür ein Kontigent.
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Hier unverbindlich Kontakt aufnehmen:
Hinweise für Psychotherapien: Die Praxis ist von Zusatzversicherungen grundsätzlich anerkannt.